INDUSTRIE- UND GEWERBEGEBIETE
Projektsteuerung bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten
Besondere Expertise hat sich die Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH in der Projektsteuerung bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erworben. Im Verlaufe der über 25jährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet wurden unter Leitung der Wirtschaftsfördergesellschaft eine Vielzahl von Industrie- und Gewerbegebieten neu erschlossen sowie Industriealtstandorte erfolgreich revitalisiert.
Projektsteuerung der Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH umfasst sämtliche Arbeitsphasen von der Ideenfindung und Projektvorbereitung über die Beantragung der Fördermittel bis zum Projektabschluss mit der Verwendungsnachweisführung. Die Wirtschaftsfördergesellschaft übernimmt für den Auftraggeber eine ganzheitliche Steuerung aller mit der Erschließungsmaßnahme in Zusammenhang stehenden Belange und Planungen. Für den Auftraggeber werden Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen übernommen – bei Überschreiten des Schwellenwertes beinhaltet dies auch ein europaweites Vergabeverfahren. Der Projektträger wird während der Umsetzungsphase fachlich begleitet.
Über die gesamte Projektlaufzeit wird eine stetige Kontrolle des Projektfortschritts und eine verbindliche Zuweisung der Arbeitsaufgaben gewährleistet. Die Wirtschaftsfördergesellschaft legt höchsten Wert auf das Erreichen bestmöglicher Kosteneffizienz für den Auftraggeber und sorgt für das Einhalten der Förderbedingungen.
Viele der durch die Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen gesteuerten Erschließungsmaßnahmen sind durch parallel erfolgende Baumaßnahmen von Investoren gekennzeichnet, in welchen die Investoren bei der Beantragung von GRW-Mitteln für die Neuerrichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten begleitet wurden.
Regionale Gewerbeflächenentwicklungskonzepte
Kommunal gesteuerte Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung ist in den Neuen Bundesländern meist nur unter Inanspruchnahme von Zuschüssen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) möglich. Nach GRW-Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen, Teil II, Ziffer 5.3 beträgt der Fördersatz in der Regel bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Ein erhöhter Fördersatz kann gewährt werden, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein oder
- Altstandorte werden revitalisiert.
Die von der WFG erstellten Gewerbeflächenentwicklungskonzepte tragen den Charakter einer regionalen Entwicklungsstrategie und bieten damit die Voraussetzung, die Förderung für Entwicklungsvorhaben auf der „grünen Wiese“ von 60% auf bis zu 75% zu erhöhen.
Die Konzepte verfolgen zwei grundsätzliche Zielstellungen: Zum einen wird ein aktueller Überblick über die Industrie- und Gewerbestandorte der betreffenden Region gegeben. Besonderes Interesse gilt hierbei den noch freien, zu vermarktenden Potentialflächen. Diese Informationen können für die regionale Standortvermarktung gegenüber Investoren genutzt werden.
Die zweite und wesentliche Zielstellung besteht in der umsetzungsorientierten Erörterung konkreter Entwicklungserfordernisse: in Bezug auf Neuerschließungen, Standorterweiterungen sowie die Ertüchtigung von Gewerbealtstandorten. Im Ergebnis werden realistische, nach GRW-Richtlinie förderfähige Erschließungsmaßnahmen herausgearbeitet, die zudem mit den regionalplanerischen Rahmenbedingungen abgeglichen werden.
D.h., neben grundsätzlichen Voraussetzungen wie den (bau-)planungsrechtlichen Erfordernissen muss ein kommunaler Grunderwerb und die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils bei der Maßnahmerealisierung gelingen können. Gleichzeitig wird ein interkommunaler Konsens für die regionale Entwicklungsstrategie unter Federführung der WFG herbeigeführt.
Mit der Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen verfügen die Auftraggeber über einen Partner, der bereits in der Konzepterstellung sein praktisches Know-How aus der jahrelangen Projektsteuerung bei der fördermittelbasierten Erschließung einfließen lässt.
Vermarktung von Industrie- und Gewerbegebieten
Die WFG steht ihren Auftraggebern nicht nur bei der Erschließung von Standorten zur Verfügung, sondern auch bei deren anschließender Vermarktung an Investoren. Das von der WFG praktizierte Vermarktungsmodell über Direktansprachen bei Industriemessen hat sich im Bereich der Unternehmensakquise zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor im regionalen Standortmarketing entwickelt.
Hierzu werden im Vorfeld der Industriemessen nach einem spezifischen Raster Unternehmen herausgefiltert und kontaktiert. Die anschließende Messe wird zu Gesprächen auf Geschäftsführerebene unter Teilnahme des Bürgermeisters der Standortkommune genutzt. Hierbei wird der zu vermarktende Standort mit seinen Rahmenbedingungen vorgestellt. Es werden die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Investitionszuschüssen erörtert und ein Standortexposee überreicht.
Bei weiterem Interesse des Unternehmens wird im Nachgang der Messe ein Vor-Ort Termin in der Standortkommune vereinbart. Die Unternehmensvertreter erhalten so einen unmittelbaren Eindruck vom Standort und seinen Rahmenbedingungen. Die Wirtschaftsfördergesellschaft übernimmt hierbei alle organisatorischen Aufgaben, die zur Vor- und Nachbereitung des Treffens notwendig sind.
Ergänzend zum Vor-Ort-Besuch der Unternehmensvertreter steht die WFG den Unternehmen als Ansprechpartner und Vermittler in allen Fragen der Ansiedlung und der Beantragung von Investitionszuschüssen zur Verfügung.